Haben Angehörige ein Mitspracherecht bei der QuartierPflege?
Wie bei anderen Verträgen, zum Beispiel mit dem Pflegedienst, entscheidet die Person mit Pflegebedarf selbst.
Wenn Sie als Mensch mit Pflegebedarf einverstanden sind, können Ihre Angehörigen natürlich mit in die QuartierPflege involviert werden.
Grundsätzlich freuen wir uns natürlich über Hinweise von Ihnen als Angehörige, damit wir gemeinsam die Pflege Ihrer Angehörigen mit Pflegebedarf verbessern können.