Werden die Nachbar*innen aus dem Entlastungsbetrag von 131€ finanziert?
Hauptfinanzierungsquelle ist die gesetzlich geregelte Zahlung durch die Pflegeversicherung (siehe 1.5.).
Darüber hinaus kann auch der Entlastungsbetrag von 131€ genutzt werden. Insbesondere für ehrenamtliche und gewerbliche Beschäftigungsverhältnisse kann dieser Entlastungsbeitrag genutzt werden, er ist aber nicht alleinige Finanzierungsmöglichkeit.