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Werden die Nachbar*innen aus dem Entlastungsbetrag von 131€ finanziert?

Hauptfinanzierungsquelle ist die gesetzlich geregelte Zahlung durch die Pflegeversicherung (siehe 1.5.).

Darüber hinaus kann auch der Entlastungsbetrag von 131€ genutzt werden. Insbesondere für ehrenamtliche und gewerbliche Beschäftigungsverhältnisse kann dieser Entlastungsbeitrag genutzt werden, er ist aber nicht alleinige Finanzierungsmöglichkeit.